Neue Richtlinien entlasten die Tuningszene
Die US-Umweltschutzbehörde EPA und das Justizministerium (DOJ) haben eine bemerkenswerte Kehrtwende in ihrer Rechtsdurchsetzungspraxis vollzogen. Sie werden künftig keine strafrechtlichen Verfolgungen mehr wegen des sogenannten OBDII-Tunings einleiten. Diese Entscheidung markiert einen Wendepunkt im jahrelangen Konflikt zwischen Bundesbehörden und der Automotive-Aftermarket-Branche.
Das Ende einer Ära der Strafverfolgung
Jahrelang verfolgten die EPA und das DOJ Werkstätten und Tuner strafrechtlich, die Steuergeräte (ECUs) über den OBDII-Port modifizierten. Die Basis dafür war der Clean Air Act, der Manipulationen an emissionsrelevanten Systemen an für die Straße zugelassenen Fahrzeugen verbietet. Die Strafverfolgungsmaßnahmen hatten in den letzten Jahren deutlich an Intensität zugenommen und führten zu hohen Geldstrafen und sogar Gefängnisstrafen für einige Tuner.
Klare Abgrenzung: Straßenverkehr vs. Rennstrecke
Der zentrale Punkt der neuen Richtlinie liegt in der klaren Trennung zwischen Fahrzeugen für den öffentlichen Straßenverkehr und reinen Rennfahrzeugen. Die Behörden konzentrieren ihre Ressourcen nun auf die Verfolgung von Unternehmen, die Emissions-Manipulationsvorrichtungen aktiv für den Einsatz auf öffentlichen Straßen vermarkten. Tuning-Produkte, die explizit und eindeutig als „nur für den Rennsport“ oder „nur für den Einsatz auf abgeschlossenem Gelände“ gekennzeichnet sind, fallen nicht mehr unter die kriminalpolitische Priorität.
Eine vorsichtige Erleichterung für die Branche
Für die Tuning-Branche wird diese Ankündigung als großer, wenn auch vorsichtig zu betrachtender Sieg gewertet. Sie schafft endlich rechtliche Klarheit in einem lange grauen Bereich. Hersteller und Händler von Tuninglösungen können nun mit einem klareren regulatorischen Rahmen operieren. Entscheidend bleibt jedoch die korrekte und eindeutige Kennzeichnung und Vermarktung ihrer Produkte. Die neue Politik beendet nicht die zivilrechtliche Durchsetzung des Clean Air Act, sondern bezieht sich spezifisch auf das Ende der *strafrechtlichen* Verfolgung in diesem Bereich.