Wende in der europäischen Klimapolitik
Die Europäische Union hat einen ihrer zentralen klimapolitischen Beschlüsse grundlegend revidiert. Statt des geplanten kompletten Verkaufsverbots für neue Autos mit Verbrennungsmotor ab 2035 hat sich die EU auf einen neuen Kompromiss geeinigt. Dieser sieht nun vor, dass die Neuwagenflotte bis zu diesem Stichtag lediglich 90 Prozent weniger CO2 ausstoßen darf, verglichen mit dem Referenzjahr 2021. Diese strategische Kehrtwende markiert das Ende einer langen und kontrovers geführten Debatte.
Das Ende des „Zero-Emission“-Ziels
Das ursprüngliche Ziel einer 100-prozentigen Reduktion, was einem De-facto-Verbot von Benzin- und Dieselautos gleichkam, ist damit vom Tisch. Die Anpassung wird als notwendiger Schritt gesehen, um technologische Offenheit zu wahren und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Automobilindustrie nicht zu gefährden. Besonders Deutschland hatte sich im Vorfeld für diese Lösung starkgemacht und forderte eine Ausnahmeregelung für synthetische Kraftstoffe, sogenannte E-Fuels.
E-Fuels als Türöffner für Verbrenner
Der neue Rechtsrahmen schafft explizit eine Möglichkeit für die Zulassung von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor nach 2035, sofern diese ausschließlich mit klimaneutralen Kraftstoffen betankt werden können. Diese technologieneutrale Herangehensweise soll Innovationen fördern und verhindern, dass sich die EU zu früh auf eine einzelne Antriebstechnologie festlegt. Kritiker befürchten jedoch, dass diese Regelung die dringend notwendige Verkehrswende ausbremst und zu Unsicherheit bei Verbrauchern und Herstellern führt.
Auswirkungen auf Autoindustrie und Verbraucher
Für die Automobilkonzerne bedeutet die Entscheidung mehr Flexibilität bei der Antriebsstrategie. Die Entwicklung von Elektrofahrzeugen bleibt zwar der Hauptfokus, doch parallel können Investitionen in die Erforschung und Produktion von E-Fuels weiterlaufen. Für Verbraucher könnte sich die Wahlmöglichkeit zwischen Elektroauto und einem mit nachhaltigem Kraftstoff betankten Verbrenner vergrößern. Die endgültige Umsetzung der Regelung in nationales Recht steht in den meisten Mitgliedsstaaten noch aus.