Der Ford Mustang GTD ist theoretisch so breit, dass er wie der Ford Raptor mit orangefarbenen Breitenleuchten ausgestattet sein müsste. Doch Ford hat eine gesetzliche Lücke gefunden, um sie bei diesem 325.000-Dollar-Meisterwerk wegzulassen.
Breite an der gesetzlichen Grenze
Es gibt einen Grund, warum extrem breite Fahrzeuge wie der Ford F-150 Raptor oder der Ram TRX vorne und hinten orangefarbene Positionsleuchten tragen. Der Grund ist nicht ästhetisch, sondern rechtlich. Die US-Bundesnorm für Kraftfahrzeugsicherheit (FMVSS 108) schreibt vor, dass alle Fahrzeuge mit einer Breite von 80 Zoll (ca. 203 cm) oder mehr mit Breitenanzeige- und Begrenzungsleuchten ausgestattet sein müssen.
Die Breite eines Standard-Mustangs beträgt etwa 75 Zoll. Der Mustang GTD hingegen weitet sich auf 81,8 Zoll und verleiht ihm fast schon cartoonhafte Proportionen. Theoretisch hätte diese Breite den Einbau der berüchtigten orangefarbenen Leuchten erforderlich gemacht. Das Team von Ford war von dieser Idee nicht begeistert und suchte nach einer Lücke – und fand sie.
Die Lücke: Einzweck- vs. Mehrzweckfahrzeuge
Anthony Colard, der Designverantwortliche für den Mustang GTD, erklärte, dass der Schlüssel zum Problem in der Fahrzeugzulassung liege. Die Vorschriften für Breitenleuchten gelten hauptsächlich für Pickups, SUVs und Anhänger. Denn diese gelten als „Mehrzweck“-Fahrzeuge. Das bedeutet, dass sie von Unternehmen gekauft und nach der Zulassung möglicherweise als Nutzfahrzeuge eingesetzt werden.
Ford ließ den Mustang GTD nicht als Mehrzweckfahrzeug, sondern als „Einzweck“-Fahrzeug zu. Mit anderen Worten: Sein Hauptzweck ist nicht die Arbeit, sondern die Leistung. Wie Colard deutlich machte: „Das ist kein Nutzfahrzeug. Es ist kein großer Laster. Man wird damit nichts ziehen.“
Geschickte technische Interpretation
Auf diese Weise verließ sich Ford auf eine sehr präzise technische Interpretation der FMVSS-Vorschriften, um die Notwendigkeit zu umgehen, eine an Pickups erinnernde Beleuchtung hinzuzufügen. Dieser Schachzug bewahrt die raffinierten und doch aggressiven Linien des Supercars.
Bleibt die Frage: Was, wenn ein eigentümergeführtes Unternehmen dennoch beschließt, seinen GTD als Geschäftsfahrzeug einzusetzen (etwa als „Taxi“ auf der Rennstrecke)? Technisch gesehen könnte das in die Kategorie der Mehrzweckfahrzeuge fallen. Ford verlässt sich auf den guten Glauben und den beabsichtigten Verwendungszweck der Fahrzeughalter und betrachtet dies als eine Ausnahme, die die Regel bestätigt und ihre clevere Interpretation validiert.