Ford Mustang GTD: Wie Ford das Gesetz zu den Leuchtweitenreglern für seine breitere Mustang umgangen hat

Veröffentlicht von

Der Ford Mustang GTD ist so breit, dass er theoretisch mit orangefarbenen Markierungsleuchten wie ein Ford Raptor ausgestattet sein müsste. Doch Ford hat eine regulatorische Lücke gefunden, um diese bei diesem 325.000-Dollar-Juwel zu vermeiden.

Eine Breite, die an gesetzliche Grenzen stößt

Es gibt einen Grund, warum besonders breite Fahrzeuge wie der Ford F-150 Raptor oder der Ram TRX vorne und hinten orangefarbene Positionsleuchten tragen. Der Grund ist nicht ästhetisch, sondern rechtlich. Der US-amerikanische Federal Motor Vehicle Safety Standard (FMVSS 108) schreibt vor, dass jedes Fahrzeug mit einer Breite von 80 Zoll (etwa 203 cm) oder mehr mit Markierungs- und Begrenzungsleuchten ausgestattet sein muss.

Ein klassischer Mustang ist etwa 75 Zoll breit. Der Mustang GTD hingegen erstreckt sich über 81,8 Zoll, was ihm fast karikaturhafte Proportionen verleiht. Theoretisch erforderte diese Breite die Hinzufügung der berüchtigten orangefarbenen Leuchten. Das Ford-Team war von dieser Idee nicht begeistert und suchte – und fand – einen Ausweg.

Die Lücke: Fahrzeuge mit Einfach- versus Doppelnutzung

Anthony Colard, Designleiter des Mustang GTD, erklärte, dass der Schlüssel zum Problem in der Typzulassung des Fahrzeugs liege. Die Vorschrift für Markierungsleuchten gilt hauptsächlich für Pick-ups, SUVs und Anhänger, da diese als Fahrzeuge mit „Doppelnutzung“ (dual-purpose) gelten. Das bedeutet, dass sie von Unternehmen gekauft und als Nutzfahrzeuge zugelassen und genutzt werden können.

Ford ließ den Mustang GTD nicht als Fahrzeug mit Doppelnutzung, sondern als Fahrzeug mit „Einfachnutzung“ (single-purpose) zulassen. Mit anderen Worten, seine Hauptbestimmung ist nicht die Arbeit, sondern die Leistung. Wie Colard präzisierte: „Es ist kein Nutzfahrzeug. Es ist nicht wie ein großer Truck. Man wird damit nichts abschleppen.“

Eine geschickte technische Interpretation

Ford stützte sich somit auf eine sehr präzise technische Auslegung der FMVSS-Vorschrift, um die Notwendigkeit zu umgehen, eine Beleuchtung wie bei einem Pick-up hinzuzufügen. Dieses Manöver bewahrt die klaren und aggressiven Linien des Supercars.

Bleibt eine Frage: Was passiert, wenn ein Eigentümer, der ein Unternehmen besitzt, sich dennoch entscheidet, seinen GTD als Dienstfahrzeug zu nutzen (beispielsweise als „Taxi“ auf der Rennstrecke)? Technisch könnte dies in die Kategorie der Doppelnutzung fallen. Ford verlässt sich auf den guten Glauben und den vorgesehenen Gebrauch des Autos und betrachtet dies als Ausnahme, die die Regel bestätigt und ihre schlaue Interpretation validiert.

Kommentar hinterlassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert